Kosten

  • Das Honorar für eine gestalttherapeutische Sitzung beträgt 90 Euro für 60 Minuten (das gilt auch für das Erstgespräch)
  • Heilkundliche Tätigkeiten sind gemäß §4, Nr.14 USTG von der Umsatzsteuer befreit
  • Sollten Sie privat versichert sein oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, ist es unter Umständen möglich, dass Sie eine anteilige Erstattung von Ihrer Versicherung bekommen. Voraussetzung für die Ausstellung einer Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ist eine diagnostizierbare psychische Störung nach ICD

Erstgespräch

Im Erstgespräch (60-70 Minuten) lernen wir uns kennen und ich erfahre etwas über Ihr Anliegen bzw. Ihre Beschwerden. Am Ende des Gesprächs überlegen wir gemeinsam, ob eine Gestalttherapie hilfreich sein könnte. Ich mache außerdem einen Vorschlag zur Sitzungsfrequenz und Dauer der Behandlung, um Ihre Beschwerden zu lindern oder das Anliegen zu bearbeiten.

  • Im Falle des Verdachts auf eine psychische Störung wie zum Beispiel eine Depression oder Angsterkrankung ist der nächste Schritt eine gründliche störungsspezifische Anamnese. Eventuell ist eine zusätzliche ärztliche Untersuchung notwendig, um eine körperliche Ursache oder Beteiligung abzuklären
  • Im Verlauf der Gestalttherapie gibt es immer wieder Haltepunkte, um gemeinsam die Wirkung der Behandlung einzuschätzen

Rahmenbedingungen

  • Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Sie können jedoch bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei absagen oder verschieben
  • Bei kurzfristigerer Absage oder bei Nichtwahrnehmung des Termins behalte ich mir vor, den Termin in Rechnung zu stellen, sofern ich ihn nicht anders vergeben kann
  • Bei regelmäßigen Terminen (wöchetnlich oder zweiwöchentlich) bekommen Sie zu jeder vierten Sitzung eine Rechnung zur Überweisung (optional auch als PDF per E-Mail)
  • Bei größeren Abständen zwischen den Terminen, stelle ich zu jeder Sitzung eine Rechnung