2012: Eingeschränkte Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (Heilpraktiker für Psychotherapie)
Qualitätsstandards
Als Heilpraktiker*in für Psychotherapie habe ich nach dem Heilpraktikergesetz die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde; beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Als ordentliches Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gestalttherapie (DVG) unterliege ich den hohen Qualitätsstandards und Ethik-Richtlinien der DVG
Gesetzliche Berufsbezeichnung und behördliche Zulassung
Heilpraktiker, eingeschränkt für den Bereich der Psychotherapie.
Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ausschließlich im Gebiet der Psychotherapie erteilt durch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg am 13.11.2013
Zuständige Aufsichtsbehörde: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (Billstraße 80, 20539 Hamburg)